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   VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10   

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VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10 (https://dejure.org/2011,42709)
VG Köln, Entscheidung vom 06.12.2011 - 10 K 6147/10 (https://dejure.org/2011,42709)
VG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 10 K 6147/10 (https://dejure.org/2011,42709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit der Vorfahren nach den Gebietsabtretungen nach dem 1. Weltkrieg; Wirksamkeit der im Zweiten Weltkrieg erfolgten Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Erforderlich ist, dass es sich bei der deutschen Sprache um die Muttersprache oder im entscheidenden Zeitpunkt um die bevorzugte Umgangssprache, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.11.1996 - 9 C 8.96 .-, NVwZ-RR 1997, 361 - des Großvaters väterlicherseits bzw. des Urgroßvaters mütterlicherseits der Klägerin gehandelt hat.
  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    In Vielvölkerstaaten ist die deutsche Volkszugehörigkeit dann zu vermuten, wenn die objektiven Bestätigungsmerkmale hinreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sprechen, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1986 - 9 C 9/86 -, Buchholz 412.3 Nr. 46 zu § 6 BVFG.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Angesichts der in den genannten Verordnungen als Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste normierten Umstände (danach war Abteilung 3 vorgesehen "für deutschstämmige Personen, die im Laufe der Jahre Bindungen zum Polentum eingegangen sind, nach deren Verhalten aber die Voraussetzung gegeben erschien, dass sie wieder ,vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft' würden") und der Verhältnisse, die bei Anlegung der Deutschen Volksliste in deren Anwendungsgebieten geherrscht haben (es wurde zum Teil erheblicher Druck ausgeübt, einen Aufnahmeantrag zu stellen, und die Volkslistenaufnahme prägte die Lebensbedingungen der Bevölkerung, etwa was den Lebensmittelbezug anbelangte, entscheidend), kann allein die Tatsache der Eintragung in diese Abteilung der Deutschen Volksliste nicht als Bekenntnis zum deutschen Volkstum, d.h. als Erklärung, nur dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören, gewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25/92 -, NJW 1993, 2129; Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8/94 - und 03.06.1994 - 9 B 39/94 -.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Dabei muss dieses Bekenntnis bis zum Beginn der allgemeinen gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsmaßnahmen abgelegt worden sein, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.1976 - 8 C 92/75 -, Buchholz 412.3 Nr. 17 zu § 1 BVFG.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    - 9 B 312/97 -, Dok-BerA 1997, 369.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 472.93

    Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anforderungen

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Für den Personenkreis, der in den Abteilungen 1 - 3 der Deutschen Volksliste eingetragen war, bestand allgemeine Wehrpflicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1994 - 9 C 472.93 - OVG NRW, Urteil vom 23.02.2001 - 8 A 2395/00 -.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Angesichts der in den genannten Verordnungen als Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste normierten Umstände (danach war Abteilung 3 vorgesehen "für deutschstämmige Personen, die im Laufe der Jahre Bindungen zum Polentum eingegangen sind, nach deren Verhalten aber die Voraussetzung gegeben erschien, dass sie wieder ,vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft' würden") und der Verhältnisse, die bei Anlegung der Deutschen Volksliste in deren Anwendungsgebieten geherrscht haben (es wurde zum Teil erheblicher Druck ausgeübt, einen Aufnahmeantrag zu stellen, und die Volkslistenaufnahme prägte die Lebensbedingungen der Bevölkerung, etwa was den Lebensmittelbezug anbelangte, entscheidend), kann allein die Tatsache der Eintragung in diese Abteilung der Deutschen Volksliste nicht als Bekenntnis zum deutschen Volkstum, d.h. als Erklärung, nur dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören, gewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25/92 -, NJW 1993, 2129; Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8/94 - und 03.06.1994 - 9 B 39/94 -.
  • BVerwG, 03.06.1994 - 9 B 39.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    Angesichts der in den genannten Verordnungen als Voraussetzung für die Eintragung in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste normierten Umstände (danach war Abteilung 3 vorgesehen "für deutschstämmige Personen, die im Laufe der Jahre Bindungen zum Polentum eingegangen sind, nach deren Verhalten aber die Voraussetzung gegeben erschien, dass sie wieder ,vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft' würden") und der Verhältnisse, die bei Anlegung der Deutschen Volksliste in deren Anwendungsgebieten geherrscht haben (es wurde zum Teil erheblicher Druck ausgeübt, einen Aufnahmeantrag zu stellen, und die Volkslistenaufnahme prägte die Lebensbedingungen der Bevölkerung, etwa was den Lebensmittelbezug anbelangte, entscheidend), kann allein die Tatsache der Eintragung in diese Abteilung der Deutschen Volksliste nicht als Bekenntnis zum deutschen Volkstum, d.h. als Erklärung, nur dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören, gewertet werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25/92 -, NJW 1993, 2129; Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8/94 - und 03.06.1994 - 9 B 39/94 -.
  • VG Köln, 20.04.2011 - 10 K 2792/10

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt des

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    -, der in dem im Reichsgebiet verbliebenen Kreis Gleiwitz geboren ist, hat die Beklagte im Ablehnungsbescheid vom 07.06.2010 ferner zu Recht ausgeführt, dass sich dieser jedenfalls spätestens ab 1928 dauerhaft im an Polen abgetretenen Gebiet aufhielt, was nach den Verhältnissen in der damaligen Zeit nur bei einem Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit unter Verlust der deutschen (§ 25 RuStAG in der seinerzeit geltend Fassung) möglich war; von besonderen Ausnahmen abgesehen, konnten sich Personen ohne polnische Staatsangehörigkeit seinerzeit im polnischen Staatsagebiet nicht ständig niederlassen, vgl. VG Köln, Urteile vom 27.03.2002 - 10 K 10197/99 -, vom 27.09.2006 - 10 K 1354/06 -, vom 12.04.2010 - 10 K 2719/09 und vom 20.04.2011 - 10 K 2792/10 - Von polnischer Seite wurde Wert darauf gelegt, dass alle Personen, die in dem polnischen Teil Oberschlesiens ihren Wohnsitz genommen hatten, polnische Staatsangehörige waren, vgl. Seeler, Die Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen, 1960, S. 20.
  • VG Köln, 12.04.2010 - 10 K 2719/09

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen

    Auszug aus VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10
    -, der in dem im Reichsgebiet verbliebenen Kreis Gleiwitz geboren ist, hat die Beklagte im Ablehnungsbescheid vom 07.06.2010 ferner zu Recht ausgeführt, dass sich dieser jedenfalls spätestens ab 1928 dauerhaft im an Polen abgetretenen Gebiet aufhielt, was nach den Verhältnissen in der damaligen Zeit nur bei einem Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit unter Verlust der deutschen (§ 25 RuStAG in der seinerzeit geltend Fassung) möglich war; von besonderen Ausnahmen abgesehen, konnten sich Personen ohne polnische Staatsangehörigkeit seinerzeit im polnischen Staatsagebiet nicht ständig niederlassen, vgl. VG Köln, Urteile vom 27.03.2002 - 10 K 10197/99 -, vom 27.09.2006 - 10 K 1354/06 -, vom 12.04.2010 - 10 K 2719/09 und vom 20.04.2011 - 10 K 2792/10 - Von polnischer Seite wurde Wert darauf gelegt, dass alle Personen, die in dem polnischen Teil Oberschlesiens ihren Wohnsitz genommen hatten, polnische Staatsangehörige waren, vgl. Seeler, Die Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen, 1960, S. 20.
  • VG Köln, 27.09.2006 - 10 K 1354/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen

  • VG Köln, 27.03.2002 - 10 K 10197/99

    Anspruchsbegehren eines polnischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 19 A 1439/20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines ukrainischen

    Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 17/2279 vom 23. Juni 2010, Einzelbegründung zu Art. 2, S. 29; ebenso VG Köln, Urteile vom 6. Dezember 2011 - 10 K 6147/10 -, juris, Rn. 26, und vom 30. März 2011 - 10 K 6829/10 -, juris, Rn. 22 ff. (jeweils zur DVL Ost).

    BVerwG, Urteil vom 15. März 1994 - 9 C 340.93 -, BVerwGE 95, 228, juris, Rn. 11 m. w. N., Beschlüsse vom 27. August 1997 - 9 B 312.97 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 89, juris, Rn. 4, und vom 11. März 1993 - 9 B 100.92 -, juris, Rn. 3; VG Köln, Urteile vom 20. März 2013 - 10 K 6782/11 -, juris, Rn. 54, und vom 6. Dezember 2011, a. a. O., Rn. 29; vgl. auch Lichter/Hoffmann, a. a. O., § 1, Rn. 6 (S. 262).

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